Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von Time for Wedding Hochzeitsplanung

§1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Hochzeitsagentur „Time for Wedding“ vertreten durch Lisa Müller, Schönhauser Allee 107, 10439 Berlin. Bei Vertragsabschluss ist die aktuelle Fassung der AGB maßgebend. Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Kunden der Hochzeitsagentur „Time for Wedding“ als Agentur bezeichnet. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge die zwischen dem Kunden und der Agentur geschlossen werden. AGB des Kunden, Änderung dieser AGB sowie Nebenabreden sind nur gültig soweit die Agentur sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.

 

§2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

Angebote von der Agentur an den Kunden sind 14 Tage gültig und veränderbar. Der Vertragsabschluss kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung zu Stande. Auf die AGB wird spätestens bei Vertragsabschluss verwiesen. Leistungen der Agentur werden anhand Leistungsbeschreibung im Angebot aufgeführt. Leistungen bleiben im Eigentum der Agentur bis alle Forderungen vollständig bezahlt sind. Die Agentur kann Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vornehmen sofern diese im Sinne der planmäßigen Durchführung der Veranstaltung erforderlich werden und der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. Die Agentur verpflichtet sich sobald als möglich den Kunden zu informieren. Die Agentur verpflichtet sich, entsprechend die mit dem Kunden abgesprochenen Leistungsverzeichnis, die Hochzeit zu gestalten. Die Leistungen werden im individuellen Angebot detailliert beschrieben. Sollten sich auf Grund von Änderungswünschen des Kunden Leistungs- und Preisdifferenzen ergeben wird das Agenturhonorar entsprechend angepasst. Die Agentur ist berechtigt den Preisrahmen bis zu 20% zu überschreiten. Die Agentur verpflichtet sich etwaige Änderungen im Vorfeld mit dem Kunden abzustimmen. Sollte es zu behördlichen Regelungen, im Falle einer Pandemie, kommen, die eine Verschiebung der Hochzeit erfordert, wird die Agentur kostenfrei, gemeinsam mit dem Kunden, nach einem Ersatztermin suchen. Die Verschiebung der gesamten Hochzeit, inklusive aller gebuchten Leistungen Dritter, ist ein extra Arbeitsaufwand. Die Agentur wird diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand, in vorheriger Absprache mit dem Kunden, in Rechnung stellen.

 

§3 Preise, Zusatzleistungen

Die durch die Agentur angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Barauslagen und Reisekosten sind nicht im Preis mit inbegriffen und werden gesondert berechnet, wenn im Angebot nicht explizit als inbegriffen beschrieben. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen im Leistungsumfang gelten als Zusatzvereinbarungen und bedürfen zusätzlicher Auftragserteilung. Sie müssen separat schriftlich vereinbart werden und werden gesondert berechnet.

 

§4 Zahlungsbedingungen und Vergütungen

Die zugunsten der Agentur entstehende Vergütung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen gegenüber Rechnungstellung fällig. Ein Einspruch zur Rechnung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen sonst gilt die Rechnung als anerkannt.

 

§5 Pflichten des Kunden

Der Kunde hat eine Mitwirkungs-, Informations- und Hinweispflicht bezüglich aller Details und Änderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung. Die Anmeldung von Künstlerdarbietungen bei der GEMA sowie die entsprechenden Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtungen des Kunden. Sollte der mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten insbesondere Zahlungspflichten im Verzug sein, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrer Seits nicht mehr gebunden. Der Kunde ist verpflichtet durch die Agentur zur Verfügung gestellte Gegenstände unverzüglich nach der Hochzeit heraus zu geben. Beschädigte oder nicht zurück gegebene Gegenstände werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Es sei denn der Verlust oder die Beschädigung beruhen auf einem Verschulden der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

 

§6 Haftung

Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Agentur agiert als Vermittler. Sie bedient sich Leistung Dritter. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ansprüche bzw. Forderungen des Kunden gegenüber Dritten bzw. Dritten gegenüber des Kunden, sowie durch Dritte verursachte Schäden.

 

§7 Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Hinsichtlich der von der Agentur zu erbringenden Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Agentur ist insbesondere bei Mängeln zur Nacherfüllung berechtigt.

 

§8 Widerruf, Rücktritt, Kündigung

Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Danach ist die Kündigung des Vertrages für beide Parteien aus außerordentlichem Grunde zulässig. Als solche Gründe gelten z.B. Nichterfüllung vertraglich geschuldeter Leistung trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung, Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen sodass die weitere Durchführung des Vertrags unzumutbar wird, Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Vertragspartei. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts bzw. der Kündigung des Vertrages hat die Agentur einen Anspruch auf eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung /des Rücktritts erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen. Der Kunde bleibt zur Erfüllung der für die Veranstaltung geschlossenen Verträge mit Drittem im Rahmen der darin bestehenden Rechte und Pflichten verpflichtet. Die Agentur empfiehlt daher den Abschluss einer Hochzeitsversicherung.

 

§9 Datenschutz und Nutzungsrechte

Alle der Agentur durch den Kunden überlassenen Daten werden vertraulich durch die Agentur behandelt und gegenüber Dritten zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages offengelegt und weitergeleitet. Das Urheberrecht an den von der Agentur zur Verfügung gestellten Materialien wie z.B. Entwürfe, Pläne oder Fotografien verbleibt bei dem jeweiligen Rechteinhaber. Die Materialien sind Dritten nur im Einverständnis der Agentur zugänglich zu machen und nur im vertraglich vereinbarten Rahmen zu nutzen. Die Agentur ist berechtigt während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zu fertigen und Bilder und Videos der Hochzeit für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zu nutzen. Welches Material dafür genau in Frage kommt, wird mit dem Kunden im Voraus nochmal abgesprochen.

 

§10 Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Gerichtsstand ist Berlin

Stand April 2021