Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von Time for Wedding Hochzeitsplanung | Stand August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Planungs-, Beratungs-, Organisations-, Koordinations- und Betreuungsleistungen von Time for Wedding Hochzeitsplanung, nachfolgend „Agentur“ genannt.
  2. Vertragspartner der Agentur wird die im jeweiligen Vertrag bzw. Angebot bezeichnete Person, nachfolgend „Kunde“ genannt. Bei mehreren Vertragspartnern gelten die Regelungen für sämtliche Kunden.
  3. Grundlage des Vertragsverhältnisses sind in folgender Reihenfolge:

    a) der individuell geschlossene Vertrag,
    b) das individuelle Angebot einschließlich der darin beschriebenen Leistungen und Preise,
    c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Bei Widersprüchen gehen die jeweils vorrangigen Vereinbarungen vor. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden bleiben hiervon unberührt.

  4. Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen zu bestehenden Vereinbarungen sind mindestens in Textform festzuhalten, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote der Agentur sind, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bis zum dort angegebenen Zeitpunkt gültig.
  2. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Vertrages durch beide Vertragsparteien oder durch eine anderweitige eindeutige Annahme des Angebots zustande.
  3. Termine, insbesondere Hochzeitstermine, werden erst mit wirksamem Vertragsschluss verbindlich für den Kunden reserviert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Eine vor Vertragsschluss vorgenommene Terminreservierung stellt nur dann eine verbindliche Reservierung dar, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


§ 3 Leistungen der Agentur

  1. Art und Umfang der von der Agentur geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag und dem zugehörigen Angebot.
  2. Die Agentur erbringt die vereinbarten Planungs-, Beratungs-, Organisations-, Koordinations- und Betreuungsleistungen fachgerecht und unter Berücksichtigung der mit dem Kunden abgestimmten Wünsche und Rahmenbedingungen.
  3. Die Agentur schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen oder tatsächlichen Erfolg der Hochzeit oder Veranstaltung.
  4. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Garantie für
  • die Verfügbarkeit einer bestimmten Location oder bestimmter Dienstleister,
  • die Annahme einer Buchungsanfrage durch einen Dritten,
  • bestimmte Preise oder Konditionen externer Dienstleister,
  • die dauerhafte Verfügbarkeit zunächst angebotener Leistungen,
  • bestimmte Wetterverhältnisse,
  • die Erteilung behördlicher Genehmigungen oder
  • die Umsetzbarkeit von Kundenwünschen, soweit diese von Umständen oder Entscheidungen abhängt, auf die die Agentur keinen Einfluss hat.
  1. Angaben zu Preisen, Budgets und Gesamtkosten externer Dienstleister beruhen auf den der Agentur zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Budgetpläne, Kalkulationen und Kostenschätzungen stellen keine Garantie für die später tatsächlich entstehenden Gesamtkosten dar.
  2. Änderungs- und Zusatzwünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen, können gesondert vergütet werden. Die Agentur informiert den Kunden vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen über die zusätzlichen Kosten und stimmt diese mit ihm ab.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Eine erfolgreiche und termingerechte Hochzeitsplanung setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle Informationen, Unterlagen und Entscheidungen, die für die vereinbarten Leistungen erforderlich sind, vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  3. Änderungen insbesondere hinsichtlich
  • des Hochzeitstermins,
  • der Gästezahl,
  • des Budgets,
  • der Location,
  • des Veranstaltungsablaufs,
  • der bereits beauftragten Dienstleister,
  • der Reise- oder Übernachtungsplanung oder
  • sonstiger für die Planung relevanter Umstände

sind der Agentur unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.

  1. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb angemessener Zeit auf für die Planung erforderliche Rückfragen, Entscheidungsvorlagen und Freigaben der Agentur zu reagieren.
  2. Kann eine Leistung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit erhöhtem Aufwand erbracht werden, sind daraus entstehende Verzögerungen von der Agentur nicht zu vertreten.
  3. Notwendiger zusätzlicher Arbeitsaufwand, der aufgrund nachträglicher Änderungen, verspäteter Entscheidungen oder unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben des Kunden entsteht und nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist, kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.


§ 5 Externe Dienstleister und Vermittlung

  1. Die Agentur unterstützt den Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bei der Recherche, Auswahl, Anfrage und Koordination geeigneter externer Dienstleister.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt die Agentur hierbei lediglich vermittelnd bzw. beratend.
  3. Verträge mit Locations, Caterern, Fotografen, Videografen, Floristen, Musikern, DJs, Stylisten, Vermietern, Transportunternehmen oder anderen externen Dienstleistern kommen grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande.
  4. Die Agentur wird nicht Vertragspartei dieser Verträge und schuldet nicht die von den externen Dienstleistern geschuldeten Leistungen.
  5. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die ihm von externen Dienstleistern vorgelegten Angebote und Vertragsbedingungen vor Unterzeichnung zu prüfen. Die Agentur darf den Kunden organisatorisch und inhaltlich bei dieser Prüfung unterstützen, erbringt jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung.
  6. Die Agentur haftet nicht für die verspätete, mangelhafte oder unterbliebene Leistungserbringung selbstständiger externer Dienstleister oder für durch diese verursachte Schäden, soweit die Agentur hierfür nicht aufgrund eigenen Verschuldens einzustehen hat.
  7. Ansprüche aus Verträgen zwischen dem Kunden und externen Dienstleistern sind unmittelbar zwischen diesen Parteien geltend zu machen.

§ 6 Vergütung, Zusatzleistungen und Auslagen

  1. Die Höhe des Agenturhonorars und die jeweiligen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag und dem zugehörigen Angebot.
  2. Sämtliche dort genannten Preise verstehen sich einschließlich bzw. zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer entsprechend der im individuellen Angebot ausgewiesenen Preisangabe.
  3. Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden gesondert berechnet.
  4. Reise-, Fahrt-, Flug-, Mietwagen-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Park-, Maut- oder sonstige im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehende Auslagen sind nur dann im Agenturhonorar enthalten, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben ist.
  5. Sind solche Kosten nicht im Angebot enthalten und werden sie zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich, werden sie vor ihrer Entstehung soweit möglich mit dem Kunden abgestimmt.


§ 7 Zahlungen und Zahlungsverzug

  1. Rechnungen und Raten sind zu den im Vertrag, Angebot oder auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Fälligkeitsterminen zu zahlen.
  2. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz entsprechender Mahnung in Verzug und ist eine weitere Leistungserbringung für die Agentur ohne Zahlung nicht zumutbar, kann die Agentur ihre weiteren Leistungen bis zur Zahlung vorübergehend zurückhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  4. Der Kunde bleibt verpflichtet, während eines von ihm verursachten Zahlungsverzugs erforderliche Fristen gegenüber externen Dienstleistern selbst zu beachten.


§ 8 Destination Weddings und Leistungen im Ausland

  1. Bei Hochzeiten und Veranstaltungen außerhalb Deutschlands gelten ergänzend die im individuellen Angebot vereinbarten Regelungen zu Reiseaufwand und Reisekosten.
  2. Soweit nicht ausdrücklich als Leistung der Agentur vereinbart, obliegt es dem Kunden, sich über für ihn und seine Gäste geltende Einreise-, Aufenthalts-, Reise- und sonstige persönliche behördliche Voraussetzungen zu informieren.
  3. Die Agentur übernimmt keine Garantie für die Erteilung behördlicher Genehmigungen, die Anerkennung bestimmter Dokumente, Einreisebestimmungen oder sonstige Entscheidungen deutscher oder ausländischer Behörden.
  4. Soweit die Agentur bei behördlichen oder organisatorischen Vorgängen unterstützt, schuldet sie die vereinbarte Unterstützung und Koordination, nicht jedoch eine bestimmte behördliche Entscheidung.
  5. Änderungen lokaler Vorschriften, behördlicher Anforderungen, Steuern, Abgaben oder sonstiger Rahmenbedingungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, können Auswirkungen auf Planung, Durchführung und Kosten der Hochzeit haben.
  6. Ergeben sich aufgrund solcher Änderungen zusätzliche Planungsleistungen, werden etwaige Zusatzkosten vor deren Berechnung mit dem Kunden abgestimmt.


§ 9 Terminänderungen und Verschiebungen

  1. Wünscht der Kunde eine Änderung des vereinbarten Hochzeitstermins, prüft die Agentur nach Möglichkeit, ob die Zusammenarbeit zum gewünschten Ersatztermin fortgeführt werden kann.
  2. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit der Agentur an einem bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
  3. Kann die Hochzeit aufgrund behördlicher Anordnungen oder anderer außergewöhnlicher Umstände, die von keiner Vertragspartei zu vertreten sind, nicht wie vereinbart stattfinden, werden die Parteien gemeinsam prüfen, ob und zu welchen Bedingungen eine Verschiebung möglich ist.
  4. Die erste Abstimmung über mögliche Ersatztermine ist im Rahmen der vereinbarten Planungsleistung umfasst, soweit im individuellen Vertrag nichts anderes geregelt ist.
  5. Die vollständige Neuorganisation einer bereits geplanten Hochzeit aufgrund einer Verschiebung stellt einen zusätzlichen Planungs- und Koordinationsaufwand dar, soweit die hierfür erforderlichen Leistungen über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.
  6. Hierzu können insbesondere gehören:
  • erneute Verfügbarkeitsabfragen,
  • Umbuchungen und Neuabstimmungen,
  • Anpassungen bestehender Buchungen,
  • die Überarbeitung von Planungskonzepten und Ablaufplänen,
  • die Suche nach Ersatzdienstleistern sowie
  • zusätzliche Abstimmungen mit Location und Dienstleistern.
  1. Zusätzliche Vergütung hierfür wird vor Durchführung der kostenpflichtigen Zusatzleistungen mit dem Kunden abgestimmt.
  2. Verträge zwischen dem Kunden und externen Dienstleistern werden durch eine Terminverschiebung nicht automatisch geändert. Für deren Umbuchung oder Kündigung gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der externen Dienstleister.


§ 10 Verhinderung und Ausfall der Agentur

  1. Ist die Agentur aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer von ihr nicht zu vertretender Umstände vorübergehend an der Erbringung einzelner Leistungen gehindert, wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
  2. Soweit Art und Inhalt der vereinbarten Leistung dies zulassen, kann die Agentur nach Abstimmung mit dem Kunden eine fachlich geeignete Vertretung oder Ersatzperson einsetzen.
  3. Ist eine persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person ausdrücklich vereinbart und kann diese Leistung nicht erbracht werden, werden die Vertragsparteien zunächst nach einer zumutbaren Ersatzlösung suchen.
  4. Können vereinbarte Leistungen endgültig nicht erbracht werden und ist keine geeignete Ersatzleistung möglich, richten sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  5. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.


§ 11 Kündigung

  1. Gesetzliche Kündigungsrechte des Kunden und der Agentur bleiben unberührt.
  2. Eine Kündigung bedarf mindestens der Textform.
  3. Im Falle einer Kündigung richtet sich der Vergütungsanspruch der Agentur nach den gesetzlichen Vorschriften sowie nach etwaigen wirksam im individuellen Vertrag getroffenen Vereinbarungen.
  4. Bereits entstandene und vom Kunden zu tragende Fremdkosten bleiben hiervon unberührt.
  5. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
  6. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer Vertragspartei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
  7. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Vertragsverletzung besteht, ist vor einer Kündigung grundsätzlich eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe einzuräumen, soweit eine solche nach den gesetzlichen Vorschriften nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
  8. Die Beendigung des Vertrages mit der Agentur beendet nicht automatisch Verträge, die zwischen dem Kunden und externen Dienstleistern geschlossen wurden. Der Kunde ist selbst für deren Kündigung, Umbuchung oder sonstige Abwicklung verantwortlich.


§ 12 Haftung

  1. Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Agentur, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht
  • bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei gesetzlich zwingender Haftung oder
  • soweit eine Haftung aus sonstigen gesetzlichen Gründen nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
  1. Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Mehrkosten, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden beruhen, soweit die Agentur die Ursache hierfür nicht selbst zu vertreten hat.
  2. Für externe selbstständige Dienstleister gelten ergänzend die Bestimmungen des § 5 dieser AGB.


§ 13 Planungskonzepte, Unterlagen und Nutzungsrechte

  1. Von der Agentur individuell erstellte Konzepte, Präsentationen, Ablaufpläne, Checklisten, Übersichten, Moodboards, Planungsunterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Kunden für die Durchführung der vertraglich betreuten Hochzeit genutzt werden.
  2. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte der Agentur oder beteiligter Dritter bleiben unberührt.
  3. Eine Veröffentlichung, gewerbliche Nutzung, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder Verwendung für andere Veranstaltungen ist ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet, soweit eine solche Nutzung nicht zur Durchführung der vereinbarten Hochzeit erforderlich ist.
  4. Die Verwendung von Foto- und Videomaterial der Hochzeit für Marketing-, Portfolio-, Social-Media- oder sonstige Werbezwecke der Agentur ist nicht Gegenstand dieser AGB und wird, soweit erforderlich, gesondert mit dem Kunden vereinbart.


§ 14 Datenschutz

  1. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Planung und Organisation der Hochzeit erforderlich ist.
  3. Soweit für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich, können notwendige personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang an beteiligte Dienstleister und Vertragspartner weitergegeben werden.
  4. Übermittelt der Kunde der Agentur personenbezogene Daten Dritter, trägt er dafür Sorge, dass er zur Übermittlung dieser Daten berechtigt ist.
  5. Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden dem Kunden im Rahmen der jeweils geltenden Datenschutzinformationen der Agentur zur Verfügung gestellt.


§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit nicht gesetzlich eine Ausnahme besteht.
  2. Der Kunde erhält hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular.
  3. Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass die Agentur bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen beginnt, ist hierfür eine entsprechende ausdrückliche Erklärung des Kunden erforderlich.
  4. Für Leistungen, die auf ausdrückliches Verlangen des Kunden bereits innerhalb der Widerrufsfrist erbracht werden, gelten bei einem späteren Widerruf die gesetzlichen Vorschriften über einen etwaigen Wertersatz.


§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
  2. Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden sind mindestens in Textform festzuhalten, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.
  4. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist oder wird, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
  5. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.